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BGH, 01.12.1983 - V BLw 14/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70
Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung
Auszug aus BGH, 01.12.1983 - V BLw 14/83
Die Rechtsbeschwerde meint, das Beschwerdegericht sei bei seiner Entscheidung von dem Senatsurteil vom 14. Juli 1972, V ZR 124/70, NJW 1972, 1987 abgewichen. - BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 01.12.1983 - V BLw 14/83
Der Rechtsbeschwerdeführer muß in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 15, 5, 9 f).
- OLG Hamm, 09.03.2010 - 10 W 95/09
Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben
Das Amtsgericht Beckum hat in dem Hoferbenfeststellungsverfahren ( Beiakte : Amtsgericht Beckum; 1 LwH 20/80) mit Beschluss vom 23.04.1982 ( bestätigt vom BGH durch Beschluss vom 01.12.1983, AZ: V BLw 14/83) rechtskräftig festgestellt, dass die Nichte der Erblasserin, I, lediglich nicht befreite Vorerbin des Hofes D geworden ist und eine Nacherbschaft nur unter der oben genannten Voraussetzung stattfindet, Die Erblasserin hatte zum maßgebenden Zeitpunkt des Todes der Vorerbin, I, am 24.02.2004 keine noch lebenden eigenen Abkömmlinge bzw. noch lebende Eltern oder einen noch lebenden Ehegatten mehr. - OLG Hamm, 09.03.2012 - 10 W 126/11
Feststellung der Wirtschaftsfähigkeit eines Hofnachfolgers
Das Amtsgericht Beckum hat für die hier streitgegenständliche Hoferbfolge rechtskräftig festgestellt, dass die Nichte der Erblasserin, B I-C, lediglich nicht befreite Vorerbin des Hofes C geworden ist und nach ihrem Tod - am 24.02.2004 - die Nacherbschaft sich nach dem gesetzlichen Hoferben der am 23.03.1973 verstorbenen Erblasserin bestimmt, falls diese nach dem Tod der Vorerbin noch gelebt hätte ( vgl. Beiakte : Amtsgericht Beckum; 1 LwH 20/80; Beschluss vom 23.04.1982; bestätigt vom BGH durch Beschluss vom 01.12.1983, V BLw 14/83). - OLG Hamm, 10.02.2012 - 10 W 106/11
Feststellung der Wirtschaftsfähigkeit eines Hofnachfolgers
Das Amtsgericht Beckum hat für die hier streitgegenständliche Hoferbfolge rechtskräftig festgestellt, dass die Nichte der Erblasserin, I, lediglich nicht befreite Vorerbin des Hofes C geworden ist und nach ihrem Tod - am 24.02.2004 - die Nacherbschaft sich nach dem gesetzlichen Hoferben der am 23.03.1973 verstorbenen Erblasserin bestimmt, falls diese nach dem Tod der Vorerbin noch gelebt hätte ( vgl. Beiakte : Amtsgericht Beckum; 1 LwH 20/80; Beschluss vom 23.04.1982; bestätigt vom BGH durch Beschluss vom 01.12.1983, V BLw 14/83).